
Schlagwort: Schule

Förderung durch Bildungsprämie
Die Bildungsprämie
Für wen?
Einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr können Erwerbstätige (mindestens 15 Stunden pro Woche), die mindestens 25 Jahre alt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,- € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- €) nicht übersteigt, erhalten. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. (Gesetzliche Förderansprüche nach SGB II oder SGB III schließen eine Förderung aus.)
Was wird gefördert?
Der Prämiengutschein dient der Förderung individueller beruflicher Weiterbildung. Für inner- und einzelbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen werden keine Gutscheine ausgestellt. Ob eine Weiterbildungsmaßnahme diese Ansprüche erfüllt, prüfen die Beratungsstellen im Rahmen der Prämienberatung (s. u.).
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kalenderjahr 50 % der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500,- €.
Wie beantragen?
Der Beantragung der Bildungsprämie geht ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe voraus. Diese finden Sie unter http://www.bildungspraemie.info/ oder unter der kostenlosen Info – Hotline 0800 26 23 000.

AdA Schein – Ausbilder-Eignungsprüfung (alle Berufe)
– ersetzt Teil 4 der Meisterprüfung aller Handwerksberufe –
Bildungsurlaub
Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
Auf einen Blick
Wieviel?
- Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
- täglich mind. 6 Ustd.
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Einschränkungen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
(Quelle: bildungsurlaub.de)

Meisterlehrgänge
• Kraftfahrzeugtechnikermeister (Teil I + II) Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 495,– € / Crashkurs: 450,– € 07.11.2022 – 16.11.2022 (Crashkurs) 20.02.2023 – 03.03.2023 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH als Fortbildungslehrgang an: Zielgruppe: Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung (ohne Gewähr): Information: Lehrgangsinhalte: Dauer: 320 Unterrichtsstunden Termin: Unterrichtszeiten: Dienstag + Donnerstag: 18:00 Uhr – 21:15 Uhr Handwerks-Service GmbH Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 450,– € 06.11.2023 – 15.11.2023 (Crashkurs) Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH
• Fachmann/-frau f. kfm. Betriebsführung (Hwo / ersetzt Teil III)
• Ausbilder-Eignungsprüfung (ersetzt Teil IV)
Ausbilder-Eignungsprüfung
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 50,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
07.08.2023 – 18.08.2023
06.11.2023 – 15.11.2023 (Crashkurs)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenDie Handwerks-Service GmbH
bietetFachmann/-frau für
kaufmännische
Betriebsführung (HWK)(ehemals Fachkaufmann/-frau)
zugleich Meisterprüfung Teil 3
– alle Handwerksberufe –
Personen, die eine kaufmännische Tätigkeit übernehmen und ausüben wollen sowie Personen, die sich auf eine handwerkliche Meisterprüfung vorbereiten wollen.
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 3 Jahren Dauer, alternativ einer Berufsausbildung von 2 Jahren Dauer und der Nachweis einer zweijährigen Berufspraxis.
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe
zu Bielefeld ersetzt den Prüfungshauptteil 3 der handwerklichen Meisterprüfung.
Lehrgangskosten: 1.395,– €
Lehrmittel: ca. 50,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die
Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt)
05.09.2023 – 22.06.2024
So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenAusbilder-Eignungsprüfung
Crashkurs
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 50,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termin:
Montag – Mittwoch 8.00 – 16.45 UhrSo finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 Minden