Über den Lehrgang:
Nach der BGV A3, früher VGB 4 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“), ist das Ausführen von Elektroarbeiten nur durch Fachkräfte erlaubt.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung der BGV A3 wurde der Begriff der Qualifikation „Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ neu aufgenommen. Unter festgelegten Tätigkeiten werden gleichartige sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel (bis 1000V AC) verstanden.
Die Tätigkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden und es dürfen nur solche Arbeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen wurde.
Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Lehrgangsinhalte:
Elektrotechnische Grundlagen 6 Std
Elektrotechnische Bauelemente 2 Std
Elektroinstallationstechnik 10 Std
Drehstromtechnik 2 Std
Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte nach DIN VDE 10 Std
Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik 10 Std
Elektropraxis: die praktische Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen 40 Std
Gegen Lehrgangsende findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, für die eine Gebühr von 150 € erhoben wird. Nach
bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit Lehrgangsinhalten.
Dauer:
80 Unterrichtsstunden (40 Ustd. Grundlagen, 40 Ustd. Fachpraxis) in Teilzeit
Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer/innen
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Lehrgangskosten: 1.150 € zzgl. Lehrmittel für ca. 25 € und Prüfungsgebühr von 150 €
Zeitraum: 18.10.2024 – 30.11.2024
Unterricht: Freitag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr, Samstag: 07:30 Uhr – 14:15 Uhr