Schlagwort: Meister
E-Check – Ausbildung in Vollzeit
E-Check – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
Förderung Aufstiegs-BAföG
Förderung Aufstiegs-BAföG
Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de
Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

AdA Schein – Ausbilder-Eignungsprüfung (alle Berufe)
Nächster Termin vom 19.02. – 01.03.2024

Meisterlehrgänge
• Fachmann/-frau f. kfm. Betriebsführung (Hwo / ersetzt Teil III) Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 495,– € / Crashkurs: 450,– € 19.02.2024 – 01.03.2024 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH Über den Lehrgang: Lehrgangsinhalte: Dauer: Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer/innen Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 495,– € / Crashkurs: 450,– € 19.02.2024 – 01.03.2024 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH als Fortbildungslehrgang an: Zielgruppe: Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung (ohne Gewähr): Information: Lehrgangsinhalte: Dauer: 320 Unterrichtsstunden Termin: Unterrichtszeiten: Dienstag + Donnerstag: 18:00 Uhr – 21:15 Uhr Handwerks-Service GmbH Über den Lehrgang: Lehrgangsinhalte: Dauer: Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer/innen Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 495,– € / Crashkurs: 450,– € 19.02.2024 – 01.03.2024 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH
• Ausbilder-Eignungsprüfung (ersetzt Teil IV)
Ausbilder-Eignungsprüfung
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
19.08.2024 – 30.08.2024
04.11.2024 – 13.11.2024 (Crashkurs)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 Minden
Nach der BGV A3, früher VGB 4 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“), ist das Ausführen von Elektroarbeiten nur durch Fachkräfte erlaubt.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung der BGV A3 wurde der Begriff der Qualifikation „Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ neu aufgenommen. Unter festgelegten Tätigkeiten werden gleichartige sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel (bis 1000V AC) verstanden.
Die Tätigkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden und es dürfen nur solche Arbeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen wurde.
Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Elektrotechnische Grundlagen 6 Std
Elektrotechnische Bauelemente 2 Std
Elektroinstallationstechnik 10 Std
Drehstromtechnik 2 Std
Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte nach DIN VDE 10 Std
Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik 10 Std
Elektropraxis: die praktische Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen 40 Std
Gegen Lehrgangsende findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, für die eine Gebühr von 150 € erhoben wird. Nach
bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit Lehrgangsinhalten.
80 Unterrichtsstunden (40 Ustd. Grundlagen, 40 Ustd. Fachpraxis) in Teilzeit
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Lehrgangskosten: 1.150 € zzgl. Lehrmittel für ca. 25 € und Prüfungsgebühr von 150 €
Zeitraum: 03.06.2024 – 14.06.2024
Unterricht: Montag – Freitag 07:30 Uhr – 16:00 UhrAusbilder-Eignungsprüfung
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
19.08.2024 – 30.08.2024
04.11.2024 – 13.11.2024 (Crashkurs)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenDie Handwerks-Service GmbH
bietetFachmann/-frau für
kaufmännische
Betriebsführung (HWK)(ehemals Fachkaufmann/-frau)
zugleich Meisterprüfung Teil 3
– alle Handwerksberufe –
Personen, die eine kaufmännische Tätigkeit übernehmen und ausüben wollen sowie Personen, die sich auf eine handwerkliche Meisterprüfung vorbereiten wollen.
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 3 Jahren Dauer, alternativ einer Berufsausbildung von 2 Jahren Dauer und der Nachweis einer zweijährigen Berufspraxis.
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe
zu Bielefeld ersetzt den Prüfungshauptteil 3 der handwerklichen Meisterprüfung.
Lehrgangskosten: 1.395,– €
Lehrmittel: ca. 50,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die
Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt)
03.09.2024 – 21.06.2025
So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 Minden
Nach der BGV A3, früher VGB 4 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“), ist das Ausführen von Elektroarbeiten nur durch Fachkräfte erlaubt.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung der BGV A3 wurde der Begriff der Qualifikation „Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ neu aufgenommen. Unter festgelegten Tätigkeiten werden gleichartige sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel (bis 1000V AC) verstanden.
Die Tätigkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden und es dürfen nur solche Arbeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen wurde.
Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Elektrotechnische Grundlagen 6 Std
Elektrotechnische Bauelemente 2 Std
Elektroinstallationstechnik 10 Std
Drehstromtechnik 2 Std
Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte nach DIN VDE 10 Std
Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik 10 Std
Elektropraxis: die praktische Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen 40 Std
Gegen Lehrgangsende findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, für die eine Gebühr von 150 € erhoben wird. Nach
bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit Lehrgangsinhalten.
80 Unterrichtsstunden (40 Ustd. Grundlagen, 40 Ustd. Fachpraxis) in Teilzeit
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Lehrgangskosten: 1.150 € zzgl. Lehrmittel für ca. 25 € und Prüfungsgebühr von 150 €
Zeitraum: 18.10.2024 – 30.11.2024
Unterricht: Freitag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr, Samstag: 07:30 Uhr – 14:15 UhrAusbilder-Eignungsprüfung
Crashkurs
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
19.08.2024 – 30.08.2024
04.11.2024 – 13.11.2024 (Crashkurs)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 Minden