Förderung durch Bildungsscheck 2.0

Einmal pro Kalenderjahr können Sie eine Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €) beantragen! Die Förderung können Sie online über das ESF-Online-Portal beantragen: ESF.Online-Portal (Login/Registrierung)

Hier können Sie vorab testen, ob Sie für den Bildungsscheck 2.0 in Frage kommen: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Kriterien der Förderung: 

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.


Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, finden Sie hier Unterstützung:

Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheckgib.nrwde
Servicezeiten: Mo.-Do.: 8-16 Uhr und Fr.: 8-14 Uhr

 

Förderung Aufstiegs-BAföG

Förderung Aufstiegs-BAföG

Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

AGBs

AGBs

Stand: September 2015

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an allen Lehrgängen der Handwerks-Service GmbH gelten nachstehende Bedingungen:

Durchführung

Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem oder von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z. B bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.
Der Teilnehmer¹ hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Veranstaltungsraum. Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des zuständigen Referenten die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

Gebühren und Fälligkeiten

Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldebescheinigung bzw. Einladung hervorgeht.
Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung bei Beginn des Lehrgangs und ist sofort fällig.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Abrechnung in Abschnitten von jeweils ca. drei Monaten. Die Rechnung ist jeweils mit Erhalt fällig.
Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Handwerks-Service GmbH Gültigkeit.
Bei einer Verschiebung der Veranstaltung oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Im Fall der Unterbrechung hat der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten, überzahlte Beträge werden erstattet.

Rücktritt/Kündigung

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der Handwerks-Service GmbH maßgeblich. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet.
Bei späterem Rücktritt (13 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn) sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 50 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– die 1. Rate der Lehrgangsgebühren bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer
Bei Kündigung durch den Teilnehmer nach Beginn eines Lehrgangs sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 100 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– Bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Teilnahmegebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
Bei verspätetem Rücktritt/Kündigung sind Lehrmittel, die durch die Handwerks-Service GmbH bereits angeschafft wurden und nicht zum Lieferanten zurückgesendet werden können, vom Teilnehmer abzunehmen und gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten zu bezahlen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis benommen, dass die Handwerks-Service GmbH auf Grund des Rücktritts/der Kündigung tatsächlich geringere Kosten gehabt hat.
Empfänger von Fördermitteln (Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsgutschein) können kostenfrei von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, falls eine Förderung des Lehrgangs nicht möglich ist.

Mitwirkung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers aufgrund von leichter oder einfacher Fahrlässigkeit. Ebenso wird nicht bei Verlust bzw. Diebstahl mitgebrachter Gegenstände gehaftet.

Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie Informationen in Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.

¹ Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet.
  Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Zum Download als PDF – AGB

 

Bildungsurlaub

Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).

Auf einen Blick

Wieviel?

  • Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • nicht für Beamte

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • täglich mind. 6 Ustd.
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Einschränkungen

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit

(Quelle: bildungsurlaub.de)

Infoblatt – Bildungsurlaub in NRW