Schlagwort: Fachkraft
Bildungsurlaub
Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
Auf einen Blick
Wieviel?
- Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
- täglich mind. 6 Ustd.
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Einschränkungen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
(Quelle: bildungsurlaub.de)
Meisterlehrgänge
• Fachmann/-frau f. kfm. Betriebsführung (Hwo / ersetzt Teil III) Über den Lehrgang: Lehrgangsinhalte: Dauer: Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer/innen Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 550,– € (ab 2025: 600,00 €) / Crashkurs: 500,– € 04.11.2024 – 13.11.2024 (Crashkurs, 2 Blöcke Mo – Mi) 03.03.2025 – 14.03.2025 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 550,– € (ab 2025: 600,00 €)/ Crashkurs: 500,– € 03.03.2025 – 14.03.2025 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 550,– € (ab 2025: 600,00 €)/ Crashkurs: 500,– € 03.03.2025 – 14.03.2025 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH Zielgruppe: Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs ersetzt den Prüfungshauptteil 4 der handwerklichen Meisterprüfung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung berechtigt auch in nichthandwerklichen Berufen in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Ausbildung von Auszubildenden. Dauer: 100 Unterrichtsstunden/Crashkurs: 60 Unterrichtsstunden Teilnahmevoraussetzungen: Lehrgangskosten: 550,– € (ab 2025: 600,00 €)/ Crashkurs: 500,– € 03.03.2025 – 14.03.2025 Unterwiesen wird: Handwerks-Service GmbH
• Ausbilder-Eignungsprüfung (ersetzt Teil IV)
Nach der BGV A3, früher VGB 4 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“), ist das Ausführen von Elektroarbeiten nur durch Fachkräfte erlaubt.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung der BGV A3 wurde der Begriff der Qualifikation „Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ neu aufgenommen. Unter festgelegten Tätigkeiten werden gleichartige sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel (bis 1000V AC) verstanden.
Die Tätigkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden und es dürfen nur solche Arbeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen wurde.
Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Elektrotechnische Grundlagen 6 Std
Elektrotechnische Bauelemente 2 Std
Elektroinstallationstechnik 10 Std
Drehstromtechnik 2 Std
Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte nach DIN VDE 10 Std
Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik 10 Std
Elektropraxis: die praktische Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen 40 Std
Gegen Lehrgangsende findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, für die eine Gebühr von 150 € erhoben wird. Nach
bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit Lehrgangsinhalten.
80 Unterrichtsstunden (40 Ustd. Grundlagen, 40 Ustd. Fachpraxis) in Teilzeit
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Lehrgangskosten: 1.150 € zzgl. Lehrmittel für ca. 25 € und Prüfungsgebühr von 150 €
Zeitraum: 18.10.2024 – 30.11.2024
Unterricht: Freitag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr, Samstag: 07:30 Uhr – 14:15 UhrAusbilder-Eignungsprüfung
Crashkurs
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
18.08.2025 – 29.08.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mi – Fr)
10.11.2025 – 19.11.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mo – Mi)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)
Mittwoch -Freitag 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenAusbilder-Eignungsprüfung
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
18.08.2025 – 29.08.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mi – Fr)
10.11.2025 – 19.11.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mo – Mi)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)
Mittwoch -Freitag 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenAusbilder-Eignungsprüfung
Crashkurs
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
18.08.2025 – 29.08.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mi – Fr)
10.11.2025 – 19.11.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mo – Mi)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)
Mittwoch -Freitag 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 MindenAusbilder-Eignungsprüfung
Crashkurs
zugleich Meisterprüfung Teil 4
– alle Handwerksberufe –
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen müssen oder Teil 4 der handwerklichen Meisterprüfung ablegen wollen.Hinweise:
Dieser Lehrgang kann sofort nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden. Es ist kein Nachweis einer mehrjährigen Berufstätigkeit gefordertLehrgangsinhalte: (gem. AEVO vom 21.01.09
Nachweis über den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Handwerk, Handel oder Industrie (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung, Facharbeiterprüfung)
Lehrmittel: ca. 20,– €
(Die Prüfungsgebühren werden durch die Handwerkskammer gesondert in Rechnung gestellt.)Termine:
18.08.2025 – 29.08.2025
10.11.2025 – 19.11.2025 (Crashkurs, 2 Blöcke Mo – Mi)
Montag – Freitag 8:00 – 16:45 Uhr
Montag – Mittwoch 08:00 – 16:45 Uhr (Crashkurs)So finden Sie uns:
Bildung & Beschäftigung
Goethestr. 31
32427 Minden
Fortbildungen
• Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
• E-Check (Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Geräte)
• Gabelstaplerführerschein
KAoA Tage im Handwerks Bildungs Zentrum HBZ
Damit allen Jugendlichen der Übergang Schule-Beruf gelingt – Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Landesinitiative unterstützt den erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf – Kommunale Koordinierungsstellen begleiten vor Ort
Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW
Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern die oben genannten 12 Tage für die Berufsfelderkundung zur Verfügung. Möchten Sie als Unternehmen Plätze anbieten, können Sie frei entscheiden, an welchen dieser Tage Schülerinnen und Schüler Ihren Betrieb kennenlernen dürfen. (Beispiel: 21. März; 24. bis 26. April; 13. Juni). Nachdem Sie sich registriert haben sehen Sie eine Liste aller von den Schulen ausgewählten BFE-Tage im Kreis Minden-Lübbecke.