Schlagwort: Arbeit
Förderung durch Bildungsscheck 2.0
Einmal pro Kalenderjahr können Sie eine Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €) beantragen! Die Förderung können Sie online über das ESF-Online-Portal beantragen: ESF.Online-Portal (Login/Registrierung)
Hier können Sie vorab testen, ob Sie für den Bildungsscheck 2.0 in Frage kommen: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Kriterien der Förderung:
- Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
- Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
- Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
- Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.
Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, finden Sie hier Unterstützung:
Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheckgib.nrwde
Servicezeiten: Mo.-Do.: 8-16 Uhr und Fr.: 8-14 Uhr
Förderung Aufstiegs-BAföG
Förderung Aufstiegs-BAföG
Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de
Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
AdA Schein – Ausbilder-Eignungsprüfung (alle Berufe)
Nächster Termin vom 08.06. – 17.06.2026
Bildungsurlaub
Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
Auf einen Blick
Wieviel?
- Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
- täglich mind. 6 Ustd.
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Einschränkungen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
(Quelle: bildungsurlaub.de)
