Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Nächster Termin vom 18.10.2024 – 30.11.2024 in TZ

Lehrgangsbeschreibung:

Nach der BGV A3, früher VGB 4 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“), ist das Ausführen von Elektroarbeiten nur durch Fachkräfte erlaubt.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung der BGV A3 wurde der Begriff der Qualifikation „Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ neu
aufgenommen. Unter festgelegten Tätigkeiten werden gleichartige sich wiederholende Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel (bis 1000V AC) verstanden.
Die Tätigkeiten müssen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden und es dürfen nur solche Arbeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen wurde.
Der Lehrgang wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

Lehrgangsinhalte:

Elektrotechnische Grundlagen   6 Std
Elektrotechnische Bauelemente   2 Std
Elektroinstallationstechnik   10 Std
Drehstromtechnik   2 Std
Errichten und Prüfen elektrischer Anlagen und Geräte nach DIN VDE   10 Std
Elektrische Maschinen und Steuerungstechnik   10 Std
Elektropraxis: die praktische Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen   40 Std

Gegen Lehrgangsende findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, für die eine Gebühr von 150 € erhoben wird. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit Lehrgangsinhalten.

 

Lehrgangsinformationen:

Dauer:   80 Unterrichtsstunden (40 Ustd. Grundlagen,40 Ustd. Fachpraxis)
Max. Teilnehmerzahl:   10 Teilnehmer/innen
Teilnahmevoraussetzung:   keine
Lehrgangskosten:   1.150,– €  zzgl. Lehrmittel für ca. 25 € + Prüfungsgebühr von 150,– €
Termine:
 

18.10.2024 – 30.11.2024

Unterrichtszeiten:
 

Freitag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr +
Samstag: 07:30 Uhr bis 14:15 Uhr

 

Anmeldung hier