Infomaterial anfordern

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen (http://www.hws-minden.de/datenschutzhinweise/).
Bitte informieren Sie mich per E-Mail, wenn ein neuer Termin für diesen Lehrgang festgelegt wurde.

Anmeldung

Durch das Absenden meiner Anmeldung erkläre ich mich mit den hier (http://www.hws-minden.de/download/agbs/) abgebildeten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen einverstanden.
Falls Sie bereits eine Förderungsnummer für das Aufstiegs-BAföG haben, teilen Sie uns diese hier bitte mit.

GoFuture 2018 in Minden

Handwerks-Service Minden in Zusammenarbeit mit dem ZDI Minden-Lübbecke

Wer sich für die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Technik) interessiert, hat die Möglichkeit, an einem Aktiv-Parcours des zdi-Zentrums Minden-Lübbecke teilzunehmen. Beim MINT-Parcours können Schülerinnen und Schüler ihr Potential in den chancenreichen MINT-Berufen erproben. Die zdi-Partnerunternehmen bieten am Donnerstag und Freitag im VIP-Raum spannende Mitmach-Aktionen in den MINT-Berufsbereichen an.

Förderung durch Bildungsscheck 2.0

Einmal pro Kalenderjahr können Sie eine Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €) beantragen! Die Förderung können Sie online über das ESF-Online-Portal beantragen: ESF.Online-Portal (Login/Registrierung)

Hier können Sie vorab testen, ob Sie für den Bildungsscheck 2.0 in Frage kommen: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Kriterien der Förderung: 

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.


Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters


Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, finden Sie hier Unterstützung:

Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheckgib.nrwde
Servicezeiten: Mo.-Do.: 8-16 Uhr und Fr.: 8-14 Uhr