Förderung durch Bildungsscheck

Förderung Bildungsscheck

Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich an Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrende und Selbstständige.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Betriebe in NRW mit max. 49 Beschäftigten
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Beschäftigte oder Berufsrückkehrende
  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen ledig max. 40.000 €
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsam veranlagt bis zu 80.000 €
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten und Berufsrückkehrenden
  • Anzahl: max. ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr

Was wird gefördert?  Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen wie Maschinenbedienungsschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

In welcher Höhe wird gefördert?  Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Lehrgangskosten. Der maximale Förderbetrag pro Bildungsscheck beträgt 500 €.

Wie beantragen?  Die Beantragung des Bildungsschecks muss spätestens einen Tag vor Beginn des Fortbildungslehrgangs bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erfolgen. Diese finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche. Der Bildungsscheck kann dann bei einem anerkannten Weiterbildungsträger eingelöst werden.

Bildungsurlaub

Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).

Auf einen Blick

Wieviel?

  • Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • nicht für Beamte

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • täglich mind. 6 Ustd.
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Einschränkungen

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit

(Quelle: bildungsurlaub.de)

Infoblatt – Bildungsurlaub in NRW