GoFuture 2018 in Minden

Handwerks-Service Minden in Zusammenarbeit mit dem ZDI Minden-Lübbecke

Wer sich für die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Technik) interessiert, hat die Möglichkeit, an einem Aktiv-Parcours des zdi-Zentrums Minden-Lübbecke teilzunehmen. Beim MINT-Parcours können Schülerinnen und Schüler ihr Potential in den chancenreichen MINT-Berufen erproben. Die zdi-Partnerunternehmen bieten am Donnerstag und Freitag im VIP-Raum spannende Mitmach-Aktionen in den MINT-Berufsbereichen an.

Förderung durch Bildungsscheck

Förderung Bildungsscheck

Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich an Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrende und Selbstständige.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Betriebe in NRW mit max. 49 Beschäftigten
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Beschäftigte oder Berufsrückkehrende
  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen ledig max. 40.000 €
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsam veranlagt bis zu 80.000 €
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten und Berufsrückkehrenden
  • Anzahl: max. ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr

Was wird gefördert?  Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen wie Maschinenbedienungsschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

In welcher Höhe wird gefördert?  Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Lehrgangskosten. Der maximale Förderbetrag pro Bildungsscheck beträgt 500 €.

Wie beantragen?  Die Beantragung des Bildungsschecks muss spätestens einen Tag vor Beginn des Fortbildungslehrgangs bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erfolgen. Diese finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche. Der Bildungsscheck kann dann bei einem anerkannten Weiterbildungsträger eingelöst werden.

Förderung Aufstiegs-BAföG

Förderung Aufstiegs-BAföG

Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

KAoA Tage im Handwerks Bildungs Zentrum HBZ

Damit allen Jugendlichen der Übergang Schule-Beruf gelingt – Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Landesinitiative unterstützt den erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf – Kommunale Koordinierungsstellen begleiten vor Ort

Nordrhein-Westfalen geht mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) beim Übergang von der Schule in den Beruf neue Wege und implementiert als erstes Flächenland ein einheitliches und effizientes Übergangssystem. Verstärkt im Blick: Die Berufsausbildung im dualen System ist modern und bietet attraktive Zukunftschancen.

Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW

Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern die oben genannten 12 Tage für die Berufsfelderkundung zur Verfügung. Möchten Sie als Unternehmen Plätze anbieten, können Sie frei entscheiden, an welchen dieser Tage Schülerinnen und Schüler Ihren Betrieb kennenlernen dürfen. (Beispiel: 21. März; 24. bis 26. April; 13. Juni). Nachdem Sie sich registriert haben sehen Sie eine Liste aller von den Schulen ausgewählten BFE-Tage im Kreis Minden-Lübbecke.

Die KAoA Buchungsseite (SBO-Portal Minden-Lübbecke)